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Sicherheit

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Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Den rechtlichen Rahmen für die drei Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bildet das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 und die dazu vom Staatsministerium des Innern erlassenen Verordnungen.

Feuerwehr - Einsatzwagen

Brandschutz

Die Feuerwehren dienen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Gemeinden. Sie tragen wesentlich zur Erhöhung der Lebensqualität im Freistaat Sachsen bei. Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde im Freistaat Sachsen.

Rettungsdienst

Rettungsdienst

Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung und den Krankentransport. In Sachsen wird der Rettungsdienst von den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden als Pflichtaufgabe wahrgenommen.

Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

In Katastrophenfällen wie bei Hochwasser, Waldbränden oder Chemieunfällen ist schnelle Hilfe erforderlich. Oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde ist das Sächsische Staatsministerium des Innern.

Am 21. Dezember 2010 ist Verordnung zur Änderung der Sächsischen Katastrophenschutzverordnung und der Sächsischen Feuerwehrverordnung (SächsGVBl. S. 350) in Kraft getreten. Damit kann der Prozess der Reorganisation der Katastrophenschutzeinheiten im Jahre 2011 fortgeführt werden.

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© Sächsisches Staatsministerium des Innern