Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Den rechtlichen Rahmen für die drei Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bildet das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 und die dazu vom Staatsministerium des Innern erlassenen Verordnungen.



